§ 1 Geltungsbereich
1.1 Allgemeines
Diese Vertrags- und Garantiebedingungen (nachfolgend «AGB») regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der NextGen Talent Group GmbH (nachfolgend «NextGen») und ihren Auftraggebern im Zusammenhang mit sämtlichen angebotenen Dienstleistungen.
Sie bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
1.2 Persönlicher Geltungsbereich
Die Dienstleistungen von NextGen richten sich ausschliesslich an Unternehmen, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie selbständig erwerbende Personen.
Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten werden grundsätzlich nicht abgeschlossen.
1.3 Rangfolge der Vertragsunterlagen
Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsbestandteilen gilt folgende Reihenfolge:
- Individuelle schriftliche Vereinbarungen
- Das unterzeichnete Angebot
- Leistungsbeschreibungen
- Diese AGB
1.4 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern NextGen ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.5 Änderungen
NextGen ist berechtigt, diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit anzupassen.
Für bestehende Verträge gilt ausschliesslich die beim Vertragsabschluss gültige Fassung.
§ 2 Definitionen
Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffe:
Auftraggeber
Die natürliche oder juristische Person, welche Dienstleistungen von NextGen in Anspruch nimmt.
Angebot
Die schriftliche Offerte von NextGen mit Leistungsumfang, Vertragsdauer und Vergütung.
Projekt
Die Gesamtheit sämtlicher zwischen den Parteien vereinbarter Dienstleistungen.
Interessent
Eine Person, welche aufgrund einer durch NextGen umgesetzten Recruiting- oder Employer-Branding-Massnahme Interesse an einer ausgeschriebenen Stelle zeigt.
Bewerber
Ein Interessent, welcher aktiv am Bewerbungsprozess des Auftraggebers teilnimmt.
Einstellung
Der Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen Auftraggeber und einer durch das Projekt generierten Person.
Werbebudget
Sämtliche Kosten für Anzeigen auf Drittplattformen wie Meta, Google, LinkedIn oder vergleichbaren Werbenetzwerken.
Das Werbebudget ist nicht Bestandteil der Vergütung von NextGen.
Drittplattformen
Sämtliche externen Plattformen und Softwarelösungen, welche zur Vertragserfüllung eingesetzt werden.
Hierzu gehören insbesondere:
- Meta
- Facebook
- Instagram
- LinkedIn
- Google
- TikTok
- Indeed
- jobs.ch
- Microsoft
- Hostinganbieter
- CRM-Systeme
- KI-Systeme
- Kommunikationsplattformen
- Analyse-Tools
- Automatisierungssoftware
Werktage
Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der NextGen Talent Group GmbH.
§ 3 Vertragsgegenstand
NextGen unterstützt Unternehmen bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeitender mittels moderner Recruiting-Marketing- und Employer-Branding-Massnahmen.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschliesslich nach dem jeweiligen Angebot.
Je nach Vereinbarung können die Leistungen insbesondere umfassen:
- Recruiting-Marketing
- Employer Branding
- Entwicklung von Recruiting-Strategien
- Erstellung digitaler Werbekampagnen
- Landingpages
- Bewerbungsformulare
- Kampagnenoptimierung
- Reporting
- Analyse
- Automatisierungen
- KI-gestützte Kommunikationslösungen
- Optimierung von Bewerbungsprozessen
- Beratung
Sämtliche Leistungen werden als Dienstleistungen erbracht.
NextGen schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Insbesondere besteht – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – kein Anspruch auf:
- eine bestimmte Anzahl Bewerbungen;
- eine bestimmte Anzahl Interessenten;
- eine bestimmte Anzahl Vorstellungsgespräche;
- eine bestimmte Anzahl Einstellungen;
- einen bestimmten Umsatz;
- einen bestimmten Return on Investment.
Die Auswahl, Prüfung und Einstellung geeigneter Personen erfolgt ausschliesslich durch den Auftraggeber.
NextGen übernimmt keine Arbeitsvermittlung im rechtlichen Sinn, sofern dies gesetzlich bewilligungspflichtig wäre, sondern erbringt Marketing-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Personalgewinnung.
§ 4 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- die schriftliche Annahme eines Angebots;
- die elektronische Annahme eines Angebots;
- die Unterzeichnung eines Vertrags;
- den tatsächlichen Beginn der Zusammenarbeit.
Massgebend für den Leistungsumfang ist ausschliesslich das schriftlich vereinbarte Angebot einschliesslich allfälliger schriftlicher Ergänzungen.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Parteien.
Verursachen Änderungswünsche einen zusätzlichen Aufwand, ist NextGen berechtigt, diesen gesondert zu verrechnen oder den Projektzeitplan entsprechend anzupassen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für den Projektstart erforderlichen Informationen innerhalb angemessener Frist bereitzustellen.
Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern sämtliche Projektfristen entsprechend.
§ 5 Leistungen der NextGen Talent Group GmbH
NextGen erbringt Dienstleistungen im Bereich Recruiting-Marketing, Employer Branding und digitale Personalgewinnung.
Die Leistungen richten sich ausschliesslich nach dem jeweiligen Angebot.
Je nach Vereinbarung können diese insbesondere umfassen:
- Entwicklung individueller Recruiting-Strategien;
- Erstellung und Betreuung digitaler Werbekampagnen;
- Entwicklung von Werbeanzeigen;
- Erstellung von Landingpages;
- Erstellung von Bewerbungsformularen;
- Optimierung bestehender Recruitingprozesse;
- Einrichtung technischer Automatisierungen;
- Einsatz KI-gestützter Kommunikationslösungen;
- Reporting;
- Beratung;
- Analyse der Kampagnenleistung.
NextGen ist berechtigt, geeignete Mitarbeitende, externe Spezialisten sowie technische Dienstleister zur Vertragserfüllung einzusetzen.
Zur Leistungserbringung können Drittplattformen eingesetzt werden.
NextGen hat keinen Einfluss auf:
- technische Verfügbarkeit;
- Richtlinien;
- Sperrungen;
- Algorithmen;
- Reichweiten;
- Preisänderungen;
- API-Änderungen;
- Systemänderungen dieser Drittplattformen.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet NextGen keinen bestimmten Projekterfolg.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die von NextGen erbrachten Dienstleistungen richtet sich ausschliesslich nach dem jeweils unterzeichneten Angebot.
Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Das für digitale Werbekampagnen eingesetzte Werbebudget ist nicht Bestandteil der Vergütung von NextGen und wird direkt durch den Auftraggeber gegenüber der jeweiligen Plattform oder dem jeweiligen Anbieter bezahlt.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist NextGen berechtigt,
- Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen;
- laufende Kampagnen zu pausieren;
- Zugänge vorübergehend zu sperren;
- Projektfristen entsprechend zu verlängern.
Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt hiervon unberührt.
Bereits geleistete Zahlungen werden grundsätzlich nicht zurückerstattet.
Vorbehalten bleiben ausdrücklich vereinbarte Garantieansprüche gemäss § 8 dieser AGB.
Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur zulässig, sofern diese rechtskräftig festgestellt oder von NextGen schriftlich anerkannt wurden.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Erfolg eines Recruitingprojekts hängt wesentlich von der aktiven Mitwirkung des Auftraggebers ab.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen sowie NextGen während der gesamten Vertragsdauer angemessen zu unterstützen.
Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber,
- eine entscheidungsbefugte Ansprechperson zu benennen;
- sämtliche für das Projekt erforderlichen Informationen vollständig bereitzustellen;
- Stellenausschreibungen, Anforderungen und Anstellungsbedingungen vollständig und wahrheitsgetreu zu kommunizieren;
- Änderungen der ausgeschriebenen Stelle unverzüglich mitzuteilen;
- Änderungen des Arbeitsortes, Pensums, Lohns oder Aufgabenbereichs sofort mitzuteilen;
- NextGen sämtliche notwendigen Zugänge oder Freigaben rechtzeitig zu erteilen;
- Entscheidungen innert angemessener Frist zu treffen;
- Rückmeldungen zeitnah zu geben;
- Kampagnenfreigaben ohne unnötige Verzögerung zu erteilen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich weiter,
- sämtliche durch NextGen generierten Interessenten spätestens innerhalb von 24 Stunden erstmals zu kontaktieren;
- bei Nichterreichbarkeit mindestens drei ernsthafte Kontaktversuche über geeignete Kommunikationskanäle vorzunehmen;
- geeignete Interessenten zeitnah zu einem Vorstellungsgespräch oder vergleichbaren Auswahlverfahren einzuladen;
- Bewerbungsprozesse ohne unnötige Verzögerungen durchzuführen;
- sämtliche Absagen nachvollziehbar zu dokumentieren;
- Ablehnungsgründe auf Verlangen gegenüber NextGen offenzulegen;
- den Status sämtlicher Interessenten aktuell zu halten;
- NextGen unverzüglich über eine Stellenbesetzung oder einen Einstellungsstopp zu informieren.
Empfiehlt NextGen Optimierungen oder Massnahmen zur Verbesserung des Projekterfolgs, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese ernsthaft zu prüfen und angemessen umzusetzen oder eine begründete Ablehnung mitzuteilen.
Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, ist NextGen berechtigt,
- Projektfristen angemessen zu verlängern;
- Leistungen vorübergehend auszusetzen;
- laufende Kampagnen zu pausieren;
- zusätzliche Aufwände gesondert zu verrechnen;
- Garantieansprüche ganz oder teilweise abzulehnen.
Der Auftraggeber trägt sämtliche Nachteile, welche aus einer verspäteten, unvollständigen oder unrichtigen Mitwirkung entstehen.
§ 8 Geld-zurück-Garantie
Sofern im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart, gewährt NextGen dem Auftraggeber eine freiwillige Geld-zurück-Garantie.
Die Garantie stellt eine freiwillige Zusatzleistung dar und begründet weder eine gesetzliche Gewährleistung noch eine Erfolgsgarantie im rechtlichen Sinn.
Ein Garantieanspruch besteht ausschliesslich, wenn sämtliche nachfolgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- sämtliche Rechnungen wurden fristgerecht bezahlt;
- sämtliche Mitwirkungspflichten gemäss diesen AGB wurden vollständig erfüllt;
- sämtliche durch NextGen generierten Interessenten wurden innerhalb von 24 Stunden erstmals kontaktiert;
- bei Nichterreichbarkeit wurden mindestens drei ernsthafte Kontaktversuche unternommen;
- sämtliche geeigneten Interessenten wurden ernsthaft geprüft;
- sämtliche geeigneten Interessenten wurden zu einem Auswahlverfahren eingeladen;
- sämtliche Absagen wurden nachvollziehbar dokumentiert;
- sämtliche empfohlenen Optimierungsmassnahmen wurden umgesetzt oder deren Ablehnung sachlich begründet;
- NextGen wurde unverzüglich über sämtliche Änderungen der Vakanz informiert;
- der Auftraggeber hat sämtliche zur Prüfung erforderlichen Unterlagen vollständig zur Verfügung gestellt.
Der Garantieanspruch ist spätestens vierzehn Kalendertage nach Ablauf der im Angebot vereinbarten Garantiedauer schriftlich geltend zu machen.
NextGen ist berechtigt, sämtliche zur Prüfung erforderlichen Unterlagen anzufordern.
Hierzu gehören insbesondere:
- Gesprächsprotokolle;
- Kontaktversuche;
- Interviewtermine;
- Absagebegründungen;
- interne Notizen;
- E-Mail-Korrespondenz;
- Bewerbungsstatus;
- weitere projektbezogene Unterlagen.
Vor einer allfälligen Rückerstattung ist NextGen berechtigt, nach eigener Wahl eine angemessene Nachbesserung vorzunehmen.
Diese kann insbesondere bestehen aus:
- Verlängerung der Kampagne;
- Optimierung bestehender Kampagnen;
- Anpassung der Zielgruppen;
- Erstellung neuer Werbemittel;
- erneuter Durchführung einzelner Leistungen.
Ein Garantieanspruch besteht insbesondere nicht, wenn
- der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt hat;
- die Stelle anderweitig besetzt wurde;
- ein Einstellungsstopp beschlossen wurde;
- die Stelle aufgehoben wurde;
- Anforderungen nach Projektbeginn wesentlich geändert wurden;
- Lohn oder Arbeitsbedingungen nicht marktgerecht waren;
- Bewerbungsprozesse unangemessen verzögert wurden;
- Interessenten unbegründet abgelehnt wurden;
- technische Einschränkungen von Drittplattformen den Projekterfolg wesentlich beeinflusst haben;
- Ereignisse höherer Gewalt vorlagen;
- der Auftraggeber parallel Massnahmen getroffen hat, welche eine objektive Beurteilung der Garantie verunmöglichen.
Der Umfang einer allfälligen Rückerstattung richtet sich ausschliesslich nach dem jeweiligen Angebot.
Nicht Bestandteil einer Rückerstattung sind insbesondere:
- Werbebudgets;
- Plattformkosten;
- Lizenzkosten;
- Fremdkosten;
- Gebühren Dritter;
- externe Dienstleistungen.
Die Garantie ist persönlich und nicht übertragbar.
Sie kann weder abgetreten noch verpfändet werden.
§ 9 Leistungsstörungen
Verzögerungen oder Leistungsstörungen, welche durch unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern sämtliche vereinbarten Projektfristen entsprechend.
Muss ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung unterbrochen werden, ist NextGen berechtigt, das Projekt bis zur vollständigen Wiederaufnahme zu pausieren.
Zusätzlicher Aufwand, welcher durch nachträgliche Änderungswünsche, verspätete Freigaben oder unvollständige Informationen entsteht, kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
Wird eine ausgeschriebene Stelle während eines laufenden Projekts aufgehoben, besetzt oder wesentlich verändert, ist NextGen hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.
Leistungen, welche bis zu diesem Zeitpunkt erbracht wurden, gelten als vertragsgemäss erbracht und bleiben vergütungspflichtig.
NextGen haftet nicht für Verzögerungen, welche durch Drittplattformen, Softwareanbieter oder technische Systeme verursacht werden.
Kann eine Leistung aufgrund technischer Änderungen oder behördlicher Vorgaben nicht mehr in der ursprünglich vorgesehenen Form erbracht werden, ist NextGen berechtigt, eine wirtschaftlich und technisch gleichwertige Alternative zu wählen.
Besteht aufgrund einer Leistungsstörung zusätzlicher Projektaufwand, ist NextGen berechtigt, den Projektzeitplan angemessen anzupassen.
§ 10 Haftung
10.1 Grundsatz
NextGen verpflichtet sich zur sorgfältigen, fachgerechten und nach anerkannten Branchenstandards üblichen Erbringung ihrer Dienstleistungen.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet NextGen ausschliesslich für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
10.2 Haftung für Projekterfolg
Die Leistungen von NextGen stellen Dienstleistungen dar.
Vorbehältlich einer ausdrücklich schriftlich vereinbarten Geld-zurück-Garantie schuldet NextGen insbesondere keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Anzahl Bewerbungen, Vorstellungsgespräche oder Einstellungen.
Der Auftraggeber trägt sämtliche unternehmerischen Entscheidungen sowie das wirtschaftliche Risiko der Stellenbesetzung.
10.3 Personalentscheide
Die Auswahl, Prüfung und Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt ausschliesslich durch den Auftraggeber.
NextGen haftet insbesondere nicht für
- die fachliche Eignung;
- die persönliche Eignung;
- unrichtige Angaben von Interessenten;
- unvollständige Bewerbungsunterlagen;
- falsche Referenzen;
- das Verhalten von Bewerbern;
- Kündigungen;
- Nichtantritte;
- Probezeitkündigungen;
- spätere Leistungsdefizite;
- arbeitsrechtliche Streitigkeiten.
Die Prüfung von Diplomen, Arbeitsbewilligungen, Strafregisterauszügen, Referenzen sowie sämtlicher weiterer anstellungsrelevanter Voraussetzungen obliegt ausschliesslich dem Auftraggeber.
10.4 Drittplattformen
Zur Vertragserfüllung nutzt NextGen verschiedene technische Plattformen und Dienstleistungen Dritter.
Hierzu gehören insbesondere
- Meta;
- Facebook;
- Instagram;
- LinkedIn;
- Google;
- Indeed;
- jobs.ch;
- Hostinganbieter;
- CRM-Systeme;
- Cloudanbieter;
- KI-Systeme;
- Analyseplattformen;
- Kommunikationsplattformen.
NextGen haftet nicht für
- technische Ausfälle;
- Serverstörungen;
- API-Änderungen;
- Kontosperrungen;
- Richtlinienänderungen;
- Algorithmusänderungen;
- Preisänderungen;
- Reichweitenänderungen;
- Verzögerungen;
- Datenverluste innerhalb von Drittplattformen.
10.5 Folgeschäden
Soweit gesetzlich zulässig, haftet NextGen nicht für
- entgangenen Gewinn;
- Umsatzverluste;
- Produktionsausfälle;
- Betriebsunterbrüche;
- Personalengpässe;
- Reputationsschäden;
- indirekte Schäden;
- Folgeschäden;
- Schäden Dritter;
- interne Aufwendungen.
10.6 Datenverlust
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für ihn relevanten Daten regelmässig zu sichern.
NextGen haftet nicht für Datenverluste, welche durch
- Fehlbedienung;
- Cyberangriffe;
- Drittplattformen;
- unzureichende Datensicherung;
- unberechtigte Zugriffe;
- technische Defekte ausserhalb ihres Einflussbereiches
verursacht wurden.
10.7 KI-Systeme
NextGen kann KI-gestützte Systeme zur Unterstützung ihrer Dienstleistungen einsetzen.
Der Auftraggeber anerkennt, dass KI-Systeme trotz sorgfältiger Konfiguration fehlerhafte oder unvollständige Ergebnisse liefern können.
Sämtliche durch KI generierten Inhalte sind vom Auftraggeber eigenverantwortlich zu prüfen.
10.8 Haftungshöchstbetrag
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von NextGen auf die vom Auftraggeber für das betreffende Projekt tatsächlich bezahlte Nettovergütung beschränkt.
Werbebudgets sowie Kosten Dritter bleiben hierbei unberücksichtigt.
§ 11 Datenschutz
NextGen bearbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Insbesondere werden die Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie – soweit anwendbar – der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten.
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Durchführung des Vertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten bearbeitet.
Je nach Projekt können insbesondere folgende Daten bearbeitet werden:
- Name;
- Kontaktdaten;
- Wohnort;
- berufliche Qualifikationen;
- Berufserfahrung;
- Sprachkenntnisse;
- Bewerbungsunterlagen;
- Kommunikationsdaten;
- Gesprächsnotizen;
- Statusinformationen.
NextGen trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
Hierzu gehören insbesondere
- Zugriffsbeschränkungen;
- Passwortschutz;
- Mehrfaktor-Authentifizierung;
- verschlüsselte Datenübertragung;
- Datensicherungen;
- rollenbasierte Berechtigungen.
Zur Vertragserfüllung dürfen geeignete Unterauftragnehmer und technische Dienstleister eingesetzt werden.
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies gesetzlich oder vertraglich erforderlich ist.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von NextGen.
§ 12 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen geheim zu halten.
Als vertraulich gelten insbesondere
- Geschäftsgeheimnisse;
- Angebote;
- Preise;
- Kalkulationen;
- Strategien;
- Prozesse;
- Kampagnendaten;
- Bewerberdaten;
- Kundendaten;
- technische Informationen;
- Zugangsdaten;
- Automatisierungen;
- KI-Workflows;
- interne Dokumente.
Vertrauliche Informationen dürfen ausschliesslich zur Durchführung des Vertrags verwendet werden.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit
- eine gesetzliche Verpflichtung besteht;
- dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist;
- die andere Partei schriftlich zugestimmt hat.
Die Geheimhaltungspflicht gilt während der Vertragsdauer sowie fünf Jahre über deren Beendigung hinaus.
§ 13 Geistiges Eigentum
Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit entwickelten Konzepte, Strategien, Kampagnen, Werbeanzeigen, Texte, Landingpages, Grafiken, Videos, Automatisierungen, KI-Workflows, Vorlagen sowie sonstige Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum der NextGen Talent Group GmbH, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, soweit dies zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.
Nicht übertragen werden insbesondere Rechte an
- Methoden;
- Templates;
- internen Prozessen;
- Automatisierungen;
- KI-Prompts;
- Softwarekonfigurationen;
- Kampagnenstrukturen;
- Know-how.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von NextGen.
§ 14 Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer richtet sich ausschliesslich nach dem jeweiligen Angebot.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Mahnung verletzt werden;
- über eine Partei ein Konkurs- oder Nachlassverfahren eröffnet wird;
- eine Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt;
- eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar wird.
Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung bleiben sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen vergütungspflichtig.
Bereits entstandene Werbekosten sowie Kosten Dritter sind unabhängig vom Zeitpunkt der Vertragsbeendigung vollständig geschuldet.
§ 15 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllungen ihrer vertraglichen Verpflichtungen, sofern diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere
- Naturkatastrophen;
- Krieg;
- Terrorismus;
- Pandemien;
- behördliche Massnahmen;
- Arbeitskämpfe;
- Stromausfälle;
- Internetausfälle;
- Cyberangriffe;
- vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Ereignisses.
Dauert das Ereignis länger als neunzig Kalendertage an, kann jede Partei den Vertrag schriftlich kündigen.
§ 16 Referenznutzung
NextGen ist berechtigt, den Auftraggeber nach erfolgreichem Projektabschluss als Referenz zu verwenden.
Dies umfasst insbesondere die Nutzung von
- Firmenname;
- Firmenlogo;
- allgemeinen Projektbeschreibungen
auf der Website, in Präsentationen, Angeboten sowie auf Social-Media-Kanälen.
Vertrauliche Informationen oder konkrete Projektergebnisse werden ausschliesslich mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung veröffentlicht.
Der Auftraggeber kann einer Referenznutzung jederzeit aus berechtigtem Interesse schriftlich widersprechen.
§ 17 Elektronische Kommunikation
Die Parteien anerkennen die Kommunikation per E-Mail sowie über andere elektronische Kommunikationsmittel als übliches Kommunikationsmittel.
Elektronisch übermittelte Erklärungen gelten als zugegangen, sobald sie im Einflussbereich des Empfängers abrufbar sind.
Jede Partei ist verpflichtet, Änderungen ihrer Kontaktangaben unverzüglich mitzuteilen.
§ 18 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen mindestens der Textform, sofern das Gesetz keine strengere Form vorsieht.
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen NextGen und dem Auftraggeber findet ausschliesslich materielles Schweizer Recht Anwendung.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der NextGen Talent Group GmbH.